Delegierte
Die Delegiertenversammlung (Vertreterversammlung) bildet das oberste Beschlussorgan im Sinne des § 61 der Handwerksordnung. Sie wird von den Mitgliedern der Innung aus ihrer Mitte auf 3 Jahre gewählt. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung (Vertreterversammlung) sollen im Hörakustiker-Handwerk den Großen Befähigungsnachweis erbracht haben.
Der Delegiertenversammlung (Vertreterversammlung) obliegt im Besonderen:
- Die Feststellung des Haushaltsplans und die Bewilligung von Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind.
- Die Beschlussfassung über die Höhe der Innungsbeiträge und über die Festsetzung von Gebühren.
- Die Festsetzung von Gebühren für Nichtmitglieder der Bundesinnung, die Tätigkeiten oder Einrichtungen der Bundesinnung in Anspruch nehmen.
- Die Prüfung und Abnahme der Jahresrechung.
- Die Wahl des Vorstandes und derjenigen Mitglieder der Ausschüsse, die der Delegiertenversammlung (Vertreterversammlung) zu entnehmen sind.
- Die Einsetzung besonderer Ausschüsse zur Vorbereitung einzelner Angelegenheiten.
- Die Regelung der Lehrlingsausbildung gemäß den Vorschriften der Handwerkskammer.
- Die Beschlussfassung über
a) den Erwerb, die Veräußerung oder die dingliche Belastung von Grundeigentum,
b) die Veräußerung von Gegenständen, die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunstwert haben,
c) die Aufnahme von Krediten,
d) den Abschluss von Verträgen, durch die der Innung fortlaufende Verpflichtungen auferlegt werden mit Ausnahme der laufenden Geschäfte der Verwaltung,
e) die Anlegung des Innungsvermögens. - Die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung der Bundesinnung.
- Die Beschlussfassung über Errichten und Änderung von Nebensatzungen.
- Die Beschlussfassung über alle Einrichtungen, die zur Erfüllung der Aufgaben der Innung geschaffen werden sollen.
- Die Beschlussfassung über die Bestellung, Entlassung und Entlastung eines Geschäftsführers.
- Die Benennung von Vertretern, die für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Handwerkskammern vorgesehen sind.
Aus der Bundesländergruppe (NORD) werden 3 Vertreter gewählt:
- Schleswig-Holstein
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
Aus der Bundesländergruppe (WEST) werden 5 Vertreter gewählt:
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
Aus der Bundesländergruppe (SÜD) werden 5 Vertreter gewählt:
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Baden-Württemberg
- Bayern
Aus der Bundesländergruppe (OST) werden 2 Vertreter gewählt:
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Weitere Angaben sind der Satzung zu entnehmen.
Delegierte der Bundesländergruppe NORD
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Delegierte der Bundesländergruppe WEST
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Delegierte der Bundesländergruppe SÜD
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Delegierte der Bundesländergruppe OST
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